Auslandstierschutz, Tierhilfe

Information zu der Leistung

Erteilung einer Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Antrag: Formular
  • Nachweis der notwendigen Sachkunde des Antragstellers (z.B. Bescheinigung von Berufstätigkeit oder Lehrgängen)
  • Auflistung der Pflegestellen
  • Nachweis der notwendigen Sachkunde der Betreiber von Pflegestellen
  • Nachweis eines nach Verordnung (EG) 1/2005 zugelassenen Transporteurs
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und der verantwortlichen Person (Führungszeugnis)
  • Entwurf des Vermittlungsvertrages

Kosten

Gemäß Anlage Teil C Nr. 3.1.8 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)

Weiterführende Informationen

Wer Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermittelt, benötigt eine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes.

Dies gilt insbesondere auch, wenn Tierschutzvereine gegen ein Entgelt, das lediglich die Kosten deckt, Hunde aus dem Ausland nach Deutschland vermitteln.

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