Lebensmittelhandel, mobil

Information zu der Leistung

Der Verkauf von Lebensmitteln aus dem ambulanten Lebensmittelhandel (Straßenverkauf) unterliegt den Vorschriften der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften führt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Vorfeld Beratungen durch, um Beanstandungen und ggf. kostspielige Umbauten im Rahmen der Überwachungstätigkeit zu vermeiden.

Benötigte Unterlagen

Einrichtungsplan, Angaben zum Standort, Betriebsbeschreibung mit Produktsortiment

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Die gesetzlichen Grundlagen sind in folgenden Dokumenten enthalten:

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene  
  • Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie finden die Dokumente auf dieser Seite:

http://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/aemter/stelle-317.htmc

Zuständige Stelle

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