Gemeinschaftsverpflegung

Information zu der Leistung

Der Betrieb von Gemeinschaftsverpflegungen in Kinder-, Schul- und Senioreneinrichtungen sowie Kantinen, Mensen o. ä. unterliegt wegen der in der Regel großen Anzahl an ausgegebenen Speisen sowie des gefährdeten Kundenkreises einer besonders intensiven Aufsicht durch die amtliche Lebensmittelüberwachung. Es sind besonders hohe Anforderungen an die bauliche Konzeption sowie die Betriebshygiene zu stellen und es muss ein vollständiges Konzept zur Gefahrenanalyse und -beherrschung der angewandten Produktionsprozesse (HACCP-Konzept) vorhanden sein. Beides ist im Rahmen von Überprüfungen vor Ort nachzuweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Einrichtungsplan
  • Angaben zum Standort
  • Betriebsbeschreibung mit Produktsortiment
  • HACCP-Konzept

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Die gesetzlichen Grundlagen sind in folgenden Dokumenten enthalten:

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie finden die Dokumente auf dieser Seite:

http://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/aemter/stelle-317.htmc

Zuständige Stelle

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