Lebendtier- und Fleischuntersuchung bei Gehegewild
Information zu der Leistung
Alle Tiere, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, unterliegen vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung. Ausnahmen gelten unter bestimmten Bedingungen für erlegtes Haarwild, Geflügel und Hauskaninchen.
Die Schlachtung ist rechtzeitig (Hausschlachtung mindestens 48 Stunden) vor dem beabsichtigten Termin beim zuständigen Untersucher (Bekanntmachung im Amtsblatt) anzumelden.
Lebendtieruntersuchung erfolgt im Rahmen regelmäßiger amtstierärztlicher Gesundheitskontrolle
Benötigte Unterlagen
Kosten
Untersuchungskosten gemäß ThürVwKostOMSFG
für Hausschlachtungen:
- Einhufer - 18,80 EUR
- Rind - 14,00 EUR
- Schaf/Ziege - 6,60 EUR
- Schwein - 7,40 EUR
- Haarwild - 7,80 EUR
Trichinenuntersuchung:
- Pferd - 6,30 EUR
- Schwein - 5,40 EUR
- Wildschwein - 6,00 EUR
Zuständige Stelle