Gehegewild, Lebendtier- und Fleischuntersuchung

Information zu der Leistung

Alle Tiere, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, unterliegen vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung. Ausnahmen gelten unter bestimmten Bedingungen für erlegtes Haarwild, Geflügel und Hauskaninchen.

Die Schlachtung ist rechtzeitig (Hausschlachtung mindestens 48 Stunden) vor dem beabsichtigten Termin beim zuständigen Untersucher (Bekanntmachung im Amtsblatt) anzumelden.

Lebendtieruntersuchung erfolgt im Rahmen regelmäßiger amtstierärztlicher Gesundheitskontrolle

Benötigte Unterlagen

keine

Kosten

Zuständige Stelle

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