Sachkundebescheinigung, Schlachten
Wer gewerbsmäßig Tiere ruhigstellt, betäubt oder tötet benötigt eine Sachkundebescheinigung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 Tierschutz-Schlachtverordnung.
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Sachkunde sowie Bescheinigung der erfolgreich abgelegten Prüfung nach § 4 Abs. 4 Tierschutz-Schlachtverordnung.
- Personalausweis oder Reisepass
Gemäß Anlage Teil C Nr. 3.3.1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente).
Gemäß § 4 Abs. 1a des Tierschutzgesetzes haben Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, gegenüber der zuständigen Behörde ihre Sachkunde nachzuweisen. Einen Sachkundenachweis muss demnach erbringen, wer im Rahmen seines Berufes (also auch als Angestellter, bereits eine nebenberufliche Tätigkeit genügt) oder gewerbsmäßig (das heißt selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung) Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäubt oder tötet.
Regelmäßig erfolgt das Betäuben oder Töten, wenn es sich in überschaubaren zeitlichen Intervallen voraussehbar wiederholt. Ein Sachkundenachweis ist demgemäß z.B. für einen Hausmeister, der in einem Gebäude von Zeit zu Zeit eine Schadnagerbekämpfung durchführt, erforderlich. Absatz 1a ist folglich auch dahingehend auszulegen, dass Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Stellung immer wieder Wirbeltiere als Schädlinge töten (auch die Angehörigen lebensmittelverarbeitender Betriebe) den Sachkundenachweis benötigen.
- Allergenkennzeichnung
- Anmeldung einer Tierhaltung/Beantragung und Vergabe einer Registrier-Nummer
- Auslandstierschutz, Tierhilfe
- Bauanträge zur Errichtung von Lebensmittelbetrieben
- Bauanträge zur Errichtung von Tierunterkünften
- Befähigungsnachweis, Tiertransport
- Beihilfe der Thüringer Tierseuchenkasse
- Bescheinigungen und Atteste
- BSE-Untersuchung
- Entschädigung im Tierseuchenfall
- Export landwirtschaftlicher Nutztiere
- Fleischerhandwerksbetriebe
- Fleischuntersuchung, erlegtes Wild
- Gastronomie
- Gehegewild, Lebendtier- und Fleischuntersuchung
- Gemeinschaftsverpflegung
- Genusstauglichkeits- bzw. Gesundheitsbescheinigungen
- Hundetrainer und Hundeausbildung (gewerbsmäßig)
- Import von landwirtschaftlichen Nutztieren
- Lebendtieruntersuchung Schlachtgeflügel
- Lebensmittelbetrieb, Anzeige
- Lebensmitteleinfuhr, privater Reiseverkehr
- Lebensmittelhandel, mobil
- Lebensmittelkontrolleur, Ausbildung
- Lebensmittelproduktion
- Öffentliche Veranstaltungen mit Lebensmittelabgabe
- Ohrmarkenbestellung für Rinder, Schweine und Schafe
- Reiseverkehr mit Hunden und Katzen
- Reit- und Fuhrbetrieb (gewerblich)
- Schädlingsbekämpfung (gewerblich)
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung, gewerbliche Schlachtung, Hausschlachtung, Not- und Krankschlachtung
- Schutzhundeausbildung (gewerbsmäßig)
- Speiseabfallentsorgung
- Tierärztliche Hausapotheken
- Tierbörsen und Tiermärkte
- Tierhandel (gewerbsmäßig)
- Tierkörperbeseitigung
- Tierpension, Tierheim
- Tierschutzbeschwerden
- Tierseuchenbekämpfung, vorbeugende
- Tiertransport (gewerblich)
- Trichinenuntersuchung bei Haus- und Wildschweinen sowie anderen Tierarten
- Verbraucherberatung
- Verbraucherbeschwerde Betriebe
- Verbraucherbeschwerde Lebensmittel
- Zirkusgastspiel
- Zoofachhandel
- Zucht von Wirbeltieren
- Zurschaustellen von Tieren