Lebensmitteleinfuhr, privater Reiseverkehr

Information zu der Leistung

Lebensmitteleinfuhr, privater Reiseverkehr

Es besteht die Gefahr, dass Tierseuchen in die EU eingeschleppt werden. Deshalb gibt es strenge Vorschriften für die Einfuhr bestimmter tierischer Erzeugnisse in die EU. Diese Vorschriften gelten aber nicht für die Ein- und Ausfuhr tierischer Erzeugnisse in die/aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Andorra, Lichtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Sämtliche tierische Erzeugnisse, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, müssen bei der Ankunft an der EU-Grenze zur amtlichen Vernichtung abgegeben werden.

Benötigte Unterlagen

keine

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

siehe Merkblatt

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Veterinär- u. Lebensmittelüberwachung