Hundetrainer und Hundeausbildung (gewerbsmäßig)

Information zu der Leistung

Erteilung der Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes

Benötigte Unterlagen

  • Antrag: Formular 
  • Nachweis der notwendigen Sachkunde (z. B. Bescheinigung von Berufstätigkeit oder Lehrgängen)
  • Nachweis der Räumlichkeiten (ggf. Unterlagen zu Bauantrag)
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und der verantwortlichen Person (Führungszeugnis)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Unterlagen zu verwendeten Fahrzeugen

Kosten

Gemäß Anlage Teil C Nr. 3.1.8 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)

Weiterführende Informationen

Wer für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet, benötigt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes eine Genehmigung.

Eine Ausbildung für Dritte liegt vor, wenn der ausgebildete Hund an andere Personen abgegeben oder die Ausbildung im Auftrag des Tierhalters vorgenommen wird. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn die Hundeausbildung in Hundesportvereinen unter Mitwirkung des Hundehalters durchgeführt wird.

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