Öffentliche Veranstaltungen mit Lebensmittelabgabe
Information zu der Leistung
Sofern auf öffentlichen Veranstaltungen Lebensmittel behandelt und/oder abgegeben werden, sind die Vorschriften der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene einzuhalten. Zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften führt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ausschließlich im Vorfeld Beratungen durch, um Beanstandungen bei einer gegebenenfalls durchgeführten Überwachung zu vermeiden.
Benötigte Unterlagen
Angaben zum Standort, Betriebsbeschreibung mit Produktsortiment
Kosten
keine
Weiterführende Informationen
Die gesetzlichen Grundlagen sind in folgenden Dokumenten enthalten:
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
Sie finden die Dokumente auf dieser Seite:
http://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/aemter/stelle-317.htmc
Zuständige Stelle