Zurschaustellen von Tieren

Information zu der Leistung

Erteilung der Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe d Tierschutzgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Antrag: Formular 
  • Nachweis der notwendigen Sachkunde (z.B. Bescheinigung von Berufstätigkeit oder Lehrgängen)
  • Nachweis der Räumlichkeiten
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und der verantwortlichen Person (Führungszeugnis)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Kosten

Gemäß Anlage Teil C Nr. 3.1.8 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)

Weiterführende Informationen

Für das gewerbsmäßige Zurschaustellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen ist eine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe d Tierschutzgesetz erforderlich. Hierunter fallen Ausstellungen mit Tieren, Tierschauen, alle Zirkusse sowie die Tätigkeit des Bettelns mit Tieren.

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