Beihilfe der Thüringer Tierseuchenkasse

Information zu der Leistung

Die Tierseuchenkasse kann auf Antrag Beihilfen einschließlich finanzieller Unterstützung in bestimmten Fällen gewähren. Beihilfen werden entsprechend der Anlage zur gültigen Satzung gewährt. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für Arzneimittel, Impfstoffe, Laboruntersuchungen und nicht behördlich angeordnete Probennahmen.

Folgende Voraussetzungen sind für eine Beihilfegewährung zu erfüllen:

  • Ordnungsgemäße Tierbestandsmeldung und Beitragszahlung
  • Beantragung der Beihilfe innerhalb von 6 Monaten beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Erfurt
  • Rechtzeitige Hinzuziehung des Amtstierarztes und / oder praktischen Tierarztes und / oder Tiergesundheitsdienstes
  • Teilnahme am jeweiligen Tiergesundheitsprogramm oder Vorlage der Untersuchungsergebnisse
  • Vorlage der Kostennachweise

Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe ist an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit dem Formular der Thüringer Tierseuchenkasse zu stellen.

Benötigte Unterlagen

  • Kostennachweise
  • Ggf. Untersuchungsergebnisse

Kosten

keine

Weiterführende Links

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