Zirkusgastspiel

Information zu der Leistung

Anzeige eines Zirkusgastspiels in Erfurt

 

Benötigte Unterlagen

Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz

Kosten

Die Erstkontrolle ist kostenfrei. Weitere vom Betreiber zu verantwortende oder angeforderte Kontrollen werden gemäß Anlage Teil C Nr. 1.4 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) in Rechnung gestellt (siehe auch unter Dokumente).

Weiterführende Informationen

Wer Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellt, hat gemäß § 16 Abs. 1a Tierschutzgesetz ein Gastspiel in Erfurt spätestens beim Verlassen des bisherigen Aufenthaltsorts beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Erfurt anzuzeigen. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 25a TierSchG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine derartige Anzeige nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

Telefonische Mitteilung zu Zeit und Ort.

Weitere Leistungen in der Kategorie Veterinär- u. Lebensmittelüberwachung