Zucht von Wirbeltieren
Erteilung der Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe a Tierschutzgesetz.
- Antrag: Formular
- Nachweis der notwendigen Sachkunde (z.B. Bescheinigung von Berufstätigkeit oder Lehrgängen)
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und der verantwortlichen Person (Führungszeugnis)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der Räumlichkeiten (ggf. Unterlagen zu Bauantrag)
Gemäß Anlage Teil C Nr. 3.1.8 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)
Für das gewerbsmäßige Züchten von Wirbeltieren ist eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe a Tierschutzgesetz erforderlich. Die Voraussetzung en für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr
Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr
Kaninchen/Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr
Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr
Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: mehr als 300 Jungtiere pro Jahr
Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten mehr als 50 Jungtiere pro Jahr
Ein gewerbsmäßiges Züchten von Vögeln liegt in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
- mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
- mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche (Ausnahmen: Kakadu und Ara: 5 züchtende Paare)
gehalten werden oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 2045,00 Euro jährlich zu erwarten ist.
- Allergenkennzeichnung
- Anmeldung einer Tierhaltung/Beantragung und Vergabe einer Registrier-Nummer
- Auslandstierschutz, Tierhilfe
- Bauanträge zur Errichtung von Lebensmittelbetrieben
- Bauanträge zur Errichtung von Tierunterkünften
- Befähigungsnachweis, Tiertransport
- Beihilfe der Thüringer Tierseuchenkasse
- Bescheinigungen und Atteste
- BSE-Untersuchung
- Entschädigung im Tierseuchenfall
- Export landwirtschaftlicher Nutztiere
- Fleischerhandwerksbetriebe
- Fleischuntersuchung, erlegtes Wild
- Gastronomie
- Gehegewild, Lebendtier- und Fleischuntersuchung
- Gemeinschaftsverpflegung
- Genusstauglichkeits- bzw. Gesundheitsbescheinigungen
- Hundetrainer und Hundeausbildung (gewerbsmäßig)
- Import von landwirtschaftlichen Nutztieren
- Lebendtieruntersuchung Schlachtgeflügel
- Lebensmittelbetrieb, Anzeige
- Lebensmitteleinfuhr, privater Reiseverkehr
- Lebensmittelhandel, mobil
- Lebensmittelkontrolleur, Ausbildung
- Lebensmittelproduktion
- Öffentliche Veranstaltungen mit Lebensmittelabgabe
- Ohrmarkenbestellung für Rinder, Schweine und Schafe
- Reiseverkehr mit Hunden und Katzen
- Reit- und Fuhrbetrieb (gewerblich)
- Sachkundebescheinigung, Schlachten
- Schädlingsbekämpfung (gewerblich)
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung, gewerbliche Schlachtung, Hausschlachtung, Not- und Krankschlachtung
- Schutzhundeausbildung (gewerbsmäßig)
- Speiseabfallentsorgung
- Tierärztliche Hausapotheken
- Tierbörsen und Tiermärkte
- Tierhandel (gewerbsmäßig)
- Tierkörperbeseitigung
- Tierpension, Tierheim
- Tierschutzbeschwerden
- Tierseuchenbekämpfung, vorbeugende
- Tiertransport (gewerblich)
- Trichinenuntersuchung bei Haus- und Wildschweinen sowie anderen Tierarten
- Verbraucherberatung
- Verbraucherbeschwerde Betriebe
- Verbraucherbeschwerde Lebensmittel
- Zirkusgastspiel
- Zoofachhandel
- Zurschaustellen von Tieren