Tierbörsen und Tiermärkte

Information zu der Leistung

Tierbörsen und Tiermärkte (außer Viehmärkte) dienen dem Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren an Dritte. Diese Veranstaltungen benötigen eine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Tierschutzgesetzes.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag: Formular
  • Nachweis der notwendigen Sachkunde (z.B. Bescheinigung von Berufstätigkeit oder Lehrgängen)
  • Vorlage der Börsenordnung mit Teilnahmebedingungen
  • Nachweis der Räumlichkeiten
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und der verantwortlichen Person (Führungszeugnis)

Kosten

Gemäß Anlage Teil C Nr. 3.1.8 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente).

Weiterführende Informationen

Für das Durchführen von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte eine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Tierschutzgesetz erforderlich.

Tierbörsen sind dadurch gekennzeichnet, dass Tiere durch Privatpersonen feilgeboten oder untereinander getauscht werden. Veranstalter können natürliche oder juristische Personen sein. Auch wenn sie an einer Tierbörse teilnehmen, müssen Anbieter, die gewerbsmäßig handeln, eine eigene Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes besitzen.

Der Veranstalter ist für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen durch die Anbieter verantwortlich. Er hat geeignete Kontrollen und bei festgestellten Verstößen unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu veranlassen. Die Erlaubnis ist in der Regel mit Auflagen zu versehen, die diese Verantwortlichkeit des Veranstalters begründen. Insbesondere kann dem Veranstalter aufgegeben werden, eine Börsenordnung vorzulegen, aus der die Teilnahmebedingungen hervorgehen, welche die Beachtung auch der tierschutzrechtlichen Anforderungen umfassen müssen.

Nähere Informationen sind den Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 1. Juni 2006 zu entnehmen.

Weitere Leistungen in der Kategorie Veterinär- u. Lebensmittelüberwachung