Gastronomie

Information zu der Leistung

Der Betrieb von Gaststätten unterliegt den Vorschriften der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Anlässlich der Neugründung oder Übernahme erfolgt auch eine lebensmittelrechtliche Überprüfung der Gaststätte durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Hierzu erfolgt nach Terminabsprache eine Überprüfung vor Ort.

Benötigte Unterlagen

Einrichtungsplan, Angaben zum Standort, Betriebsbeschreibung mit Produktsortiment

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Die gesetzlichen Grundlagen sind in folgenden Dokumenten enthalten:

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie finden die Dokumente auf dieser Seite:

http://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/aemter/stelle-317.htmc

Zuständige Stelle

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