Allergenkennzeichnung

Information zu der Leistung

Produktinformation zu möglicherweise allergieauslösenden Zutaten oder Inhaltsstoffen

Weiterführende Informationen

Seit 13. Dezember  2014 gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) 1169/2011 in ganz Europa.

In Deutschland wurde ergänzend eine vorläufige nationale Verordnung für die Information über allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln erlassen (VorlLMIEV). Sie regelt die in angemessener Weise zu erfolgende Informationspflicht über möglicherweise allergieauslösende Inhalts- oder Zusatzstoffe in lose abgegebenen Erzeugnissen auf allen Stufen der Verbraucherkette.

Informationen über potentiell allergen wirksame Zutaten müssen für Verbraucher unmittelbar und leicht zugänglich sein. So muss in Gast- bzw. Verkaufsräumen an gut sichtbarer Stelle ein deutlicher Hinweis erfolgen, wo und wie Kunden die Allergeninformationen erhalten können. Dies gilt sowohl für verpackte Ware als auch für Zutatenlisten.

Eine Möglichkeit, diese Informationen darzustellen, bietet die hier verfügbare Vorlage.

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Zuständige Stelle

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