Tierpension, Tierheim

Information zu der Leistung

Erteilung der Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Antrag: Formular
  • Nachweis der für die jeweilige Tätigkeit vorhandenen Ausbildung und Fähigkeiten
  • Nachweis geeigneter Einrichtungen und Räumlichkeiten
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)

Die genauen Erfordernisse und Nachweise sind vom Einzelfall abhängig.

Kosten

Gemäß Anlage Teil C Nr. 3.1.8 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)

Weiterführende Informationen

Für das Halten von Tieren für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung ist eine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz erforderlich. Tierheime oder ähnliche Einrichtungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Dauer angelegt sind und überwiegend der Aufnahme und Pflege von Fund- oder Abgabetieren dienen.

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