Tierärztliche Hausapotheken

Information zu der Leistung

Praktizierende Tierärzte müssen den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 des Arzneimittelgesetzes anzeigen. Hierüber wird eine Apothekenbescheinigung ausgestellt. Hausapotheken unterliegen der Überwachung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Benötigte Unterlagen

  • Mitteilung über Zeitpunkt und Anschrift der Niederlassung sowie des Tätigkeitsbereiches
  • Tierärztliche Approbation

Kosten

Beratung: keine

Apothekenbescheinigung: Gemäß Anlage Teil C Nr. 8.1.1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)

Hausapothekenkontrolle: Gemäß Anlage Teil C Nr. 8.1.3 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)

Weiterführende Informationen

Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke

Über die erfolgte Anzeige der Hausapotheke wird dem praktizierenden Tierarzt gemäß § 47 Arzneimittelgesetz erteilte "Apothekenbescheinigung" berechtigt ihn, Tierarzneimittel bei Herstellern und Großhändlern zu beziehen. Bereits im Vorfeld bei der Einrichtung einer tierärztlichen Hausapotheke erfolgt eine Beratung durch den Amtstierarzt.

Überwachung:

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht die tierärztlichen Hausapotheken im Stadtgebiet auf die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften bei der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Zudem werden die Tierärzte nach Bedarf in allen rechtlichen Fragen zum Umgang mit Tierarzneimitteln beraten.

Im Rahmen der Überwachung wird auch der Erwerb, die Aufbewahrung und der Verbleib von Betäubungsmitteln überwacht.

Tierimpfstoffe sind auch Arzneimittel; ihr Einsatz unterliegt den Bestimmungen der Tierimpfstoff-Verordnung. Im Zuge der Tierarzneimittelüberwachung wird auch der ordnungsgemäße Einsatz und die Abgabe von Tierimpfstoffen kontrolliert.

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