Tierärztliche Hausapotheken
Praktizierende Tierärzte müssen den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 67 des Arzneimittelgesetzes anzeigen. Hierüber wird eine Apothekenbescheinigung ausgestellt. Hausapotheken unterliegen der Überwachung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
- Mitteilung über Zeitpunkt und Anschrift der Niederlassung sowie des Tätigkeitsbereiches
- Tierärztliche Approbation
Beratung: keine
Apothekenbescheinigung: Gemäß Anlage Teil C Nr. 8.1.1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)
Hausapothekenkontrolle: Gemäß Anlage Teil C Nr. 8.1.3 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente)
Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke
Über die erfolgte Anzeige der Hausapotheke wird dem praktizierenden Tierarzt gemäß § 47 Arzneimittelgesetz erteilte "Apothekenbescheinigung" berechtigt ihn, Tierarzneimittel bei Herstellern und Großhändlern zu beziehen. Bereits im Vorfeld bei der Einrichtung einer tierärztlichen Hausapotheke erfolgt eine Beratung durch den Amtstierarzt.
Überwachung:
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht die tierärztlichen Hausapotheken im Stadtgebiet auf die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften bei der Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Zudem werden die Tierärzte nach Bedarf in allen rechtlichen Fragen zum Umgang mit Tierarzneimitteln beraten.
Im Rahmen der Überwachung wird auch der Erwerb, die Aufbewahrung und der Verbleib von Betäubungsmitteln überwacht.
Tierimpfstoffe sind auch Arzneimittel; ihr Einsatz unterliegt den Bestimmungen der Tierimpfstoff-Verordnung. Im Zuge der Tierarzneimittelüberwachung wird auch der ordnungsgemäße Einsatz und die Abgabe von Tierimpfstoffen kontrolliert.
- Allergenkennzeichnung
- Anmeldung einer Tierhaltung/Beantragung und Vergabe einer Registrier-Nummer
- Auslandstierschutz, Tierhilfe
- Bauanträge zur Errichtung von Lebensmittelbetrieben
- Bauanträge zur Errichtung von Tierunterkünften
- Befähigungsnachweis, Tiertransport
- Beihilfe der Thüringer Tierseuchenkasse
- Bescheinigungen und Atteste
- BSE-Untersuchung
- Entschädigung im Tierseuchenfall
- Export landwirtschaftlicher Nutztiere
- Fleischerhandwerksbetriebe
- Fleischuntersuchung, erlegtes Wild
- Gastronomie
- Gehegewild, Lebendtier- und Fleischuntersuchung
- Gemeinschaftsverpflegung
- Genusstauglichkeits- bzw. Gesundheitsbescheinigungen
- Hundetrainer und Hundeausbildung (gewerbsmäßig)
- Import von landwirtschaftlichen Nutztieren
- Lebendtieruntersuchung Schlachtgeflügel
- Lebensmittelbetrieb, Anzeige
- Lebensmitteleinfuhr, privater Reiseverkehr
- Lebensmittelhandel, mobil
- Lebensmittelkontrolleur, Ausbildung
- Lebensmittelproduktion
- Öffentliche Veranstaltungen mit Lebensmittelabgabe
- Ohrmarkenbestellung für Rinder, Schweine und Schafe
- Reiseverkehr mit Hunden und Katzen
- Reit- und Fuhrbetrieb (gewerblich)
- Sachkundebescheinigung, Schlachten
- Schädlingsbekämpfung (gewerblich)
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung, gewerbliche Schlachtung, Hausschlachtung, Not- und Krankschlachtung
- Schutzhundeausbildung (gewerbsmäßig)
- Speiseabfallentsorgung
- Tierbörsen und Tiermärkte
- Tierhandel (gewerbsmäßig)
- Tierkörperbeseitigung
- Tierpension, Tierheim
- Tierschutzbeschwerden
- Tierseuchenbekämpfung, vorbeugende
- Tiertransport (gewerblich)
- Trichinenuntersuchung bei Haus- und Wildschweinen sowie anderen Tierarten
- Verbraucherberatung
- Verbraucherbeschwerde Betriebe
- Verbraucherbeschwerde Lebensmittel
- Zirkusgastspiel
- Zoofachhandel
- Zucht von Wirbeltieren
- Zurschaustellen von Tieren