Schädlingsbekämpfung (gewerblich)

Information zu der Leistung

Erteilung der Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe e des Tierschutzgesetzes

Benötigte Unterlagen

  • Antrag: Formular 
  • Nachweis der notwendigen Sachkunde des Antragstellers (z.B. entsprechende Berufsausbildung)
  • Nachweis der notwendigen Sachkunde der Mitarbeiter (z.B. entsprechende Berufsausbildung)
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers (Führungszeugnis)
  • Nachweis der Räumlichkeiten, verwendeten Mittel und angewendeten Bekämpfungsmethoden
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Kosten

Gemäß Anlage Teil C Nr. 3.1.8 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (ThürVwKostOMSFG) (siehe auch unter Dokumente).

Weiterführende Informationen

Für das gewerbsmäßige Bekämpfen von Schädlingen ist eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe e Tierschutzgesetz erforderlich. Gewerbsmäßig handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.

Gemäß § 4 Abs. 1a des Tierschutzgesetzes haben Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, gegenüber der zuständigen Behörde ihre Sachkunde nachzuweisen. Einen Sachkundenachweis muss demnach erbringen, wer im Rahmen seines Berufes (also auch als Angestellter, bereits eine nebenberufliche Tätigkeit  genügt) oder gewerbsmäßig (das heißt selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung) Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäubt oder tötet.

Regelmäßig erfolgt das Betäuben oder Töten, wenn es sich in überschaubaren zeitlichen Intervallen voraussehbar wiederholt. Ein Sachkundenachweis ist demgemäß z.B. für einen Hausmeister, der in einem Gebäude von Zeit zu Zeit eine Schadnagerbekämpfung durchführt, erforderlich. Absatz 1a ist folglich auch dahingehend auszulegen, dass Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Stellung immer wieder Wirbeltiere als Schädlinge töten (auch die Angehörigen lebensmittelverarbeitender Betriebe) den Sachkundenachweis benötigen.

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